Der Kanton Zürich hat am 25. Juni 2026 gestützt auf § 18 Abs. 1 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB; LS 861.12) ein generelles Feuerverbot im Wald und auf Flächen in Waldesnähe verfügt. Für das restliche Gebiet sind die Gemeinden zuständig.
Aufgrund der langen Trockenheit verbunden mit weiterhin hohen Temperaturen hat der Gemeinderat die Situation – auch im Hinblick auf den nahenden 1. August – bezüglich Abbrennen von Feuerwerk und Feuern im Freien erneut beurteilt.
Im Wald auf Äckern in Wiesen und Böschungen herrscht momentan grosse Trockenheit. Bereits kleine Funkenwürfe können Brände entfachen. Die Prognosen von MeteoSchweiz sagen für die kommenden Tage anhaltend hohe Temperaturen und fehlende Niederschläge vorher.
Aus diesen Gründen beurteilt der Gemeinderat die Brandgefahr als gross und hat für das Gemeindegebiet ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Dieses allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret:
- Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
- Kein Grillieren mit Holz oder Holzkohle (erlaubt sind Elektro- oder Gasgrills)
- Kein Abbrennen von Feuerwerk
- Keine Höhenfeuer
Das Feuerverbot gilt bis zum Widerruf durch den Gemeinderat. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem deutlichen Rückgang der Temperaturen.
Gemeinderat Elsau
Generelles Feuerverbot in der Gemeinde Schlatt ZH
Die derzeit herrschende Trockenheit führt zu einer hohen Brandgefahr. Deshalb gilt ab Donnerstag, 16. Juli 2026, 12:00 Uhr:
Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Gemeindegebiet der Politischen Gemeinde Schlatt ZH nicht mehr gestattet.
Nicht nur im Wald, sondern auch auf Getreidefeldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht eine grosse Trockenheit. Bereits der Funkenwurf eines Grillfeuers oder ein unachtsam weggeworfenes Zündholz könnte zu einem Feuer führen, das sich rasch ausbreitet. Diese Gefahr verschärft sich mit jedem Tag.
Die Prognosen von Meteo Schweiz sagen weiterhin heisses und grösstenteils trockenes Wetter voraus. Es zeichnet sich allgemein nicht ab, dass sich die ausserordentliche Trockenheit entschärfen wird.
Aufgrund der aktuellen Lagebeurteilung und gestützt auf §18 Abs. 2 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) hat der Gemeindevorstand mit Allgemeinverfügung vom 15. Juli 2026 auf dem gesamten Gemeindegebiet der Politischen Gemeinde Schlatt ZH ein generelles Feuerverbot erlassen. Das Verbot gilt auch für das Abbrennen von Feuerwerk. Die Verfügung ist auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Das allgemeine Feuerverbot bedeutet:
Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder
- Grillplätzen)
- Kein Grillieren mit Grillgeräten oder Gartencheminées, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden. Ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z.B. auf befestigen Plätzen)
- Kein Abbrennen von Feuerwerk
- Kein Steigenlassen von Himmelslaternen und Heissluftballonen
- Keine Höhenfeuer
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeindevorstand.
Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
