
Aktuelle Lage im Kanton Zürich, gültig ab 23.04.2020:
Wegen der anhaltenden Bise und dem ausbleibenden Regen ist es in den Wäldern des Kanton Zürich sehr trocken. Es besteht grosse Waldbrandgefahr.
Gefahrenstufe: 4 = gross
Massnahme: Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.
Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z.B. auf befestigen Plätzen).
Helfen Sie mit, Waldbrände zu verhindern. Halten Sie die Verhaltensregeln im Wald und in Waldesnähe unbedingt ein!
2020VorlagePlakatFeuerverbotWaldKantonZHLink zum BAFU: BAFU
Link zum Amt für Landschaft und Natur: Amt für Landschaft und Natur
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