Allgemeines Feuerverbot in den Gemeinden Elsau & Schlatt

Aufgrund des seit langer Zeit ausbleibenden Regens verbunden mit weiterhin hohen Temperaturen hat der Gemeinderat die Situation – auch im Hinblick auf den nahenden 1. August – bezüglich Abbrennen von Feuerwerk und Feuern im Freien erneut beurteilt.

Im Wald auf Äckern in Wiesen und Böschungen herrscht momentan grosse Trockenheit. Bereits kleine Funkenwürfe können Brände entfachen. Die Prognosen von MeteoSchweiz sagen für die kommenden Tage anhaltend hohe Temperaturen und fehlende Niederschläge vorher.

Aus diesen Gründen beurteilt der Gemeinderat die Brandgefahr als gross und hat für das Gemeindegebiet ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Dieses allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret:

  • Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
  • Kein Grillieren mit Holz oder Holzkohle (erlaubt sind Elektro- oder Gasgrill)
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk
  • Keine Höhenfeuer

Das Feuerverbot gilt bis zum Widerruf durch den Gemeinderat. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem deutlichen Rückgang der Temperaturen.

allgemeines_Feuerverbot_August_2022